Was gilt, wenn wir zusammenarbeiten — Termine, Preise, Zusatzaufwand, Gewährleistung.
Diese Bedingungen gelten für alle Aufträge an WOHLFAHRT — Mobile Car Cleaning. Sie sind bewusst kurz und in normalem Deutsch geschrieben. Was hier nicht steht, regelt das österreichische Recht.
Vertragspartner ist Daniel Wohlfahrt, Einzelunternehmer (siehe Impressum). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der mobilen Fahrzeugaufbereitung gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.
Die Darstellung der Pakete auf dieser Website ist ein unverbindliches Angebot zur Anfrage. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir eine Anfrage schriftlich (E-Mail, WhatsApp) oder mündlich bestätigen — üblicherweise mit Termin, Leistungsumfang und Fixpreis.
Wir erbringen die Leistung mobil am vereinbarten Ort. Mitgebracht werden Strom, Wasser und die komplette Ausrüstung; ein Anschluss vor Ort ist nicht erforderlich.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass
Arbeiten im Freien setzen witterungsgeeignete Bedingungen voraus. Bei Frost, Starkregen oder Sturm verschieben wir den Termin kostenfrei — das ist kein Vertragsbruch, sondern eine Qualitätsfrage.
Die genannten Preise sind Fixpreise für Fahrzeuge in üblicher Größe und üblichem Verschmutzungsgrad; sie verstehen sich inklusive Anfahrt innerhalb der Region Mittelkärnten.
Zeigt sich vor Ort ein deutlich höherer Aufwand — etwa starke Tierhaarbelastung, Schimmel, Nikotingeruch, Bauschutt oder ein außergewöhnlich großes Fahrzeug —, nennen wir den Mehrpreis vor Arbeitsbeginn und beginnen erst nach Zustimmung. Ohne Zustimmung bleibt es beim vereinbarten Umfang. Nachträgliche Überraschungen auf der Rechnung gibt es nicht.
Fahrten außerhalb des üblichen Einsatzgebiets werden vorab vereinbart.
Senioren-Rabatt: Auftraggeber ab dem vollendeten 65. Lebensjahr erhalten 10 % auf alle Paketpreise. Der Rabatt wird bei der Anfrage angegeben und ist nicht mit anderen Rabatten kombinierbar.
Firmen- und Flottenkonditionen: Für wiederkehrende Aufträge gelten gesonderte Konditionen nach individueller Vereinbarung.
Die Zahlung erfolgt nach Abschluss der Arbeiten in bar vor Ort, per Überweisung oder auf Rechnung. Bei Firmenkunden gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 1333 ABGB bzw. § 456 UGB gegenüber Unternehmern).
Termine sind verbindlich vereinbart. Eine Absage ist bis 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei möglich. Bei späterer Absage oder wenn das Fahrzeug am vereinbarten Ort nicht zugänglich ist, verrechnen wir eine Ausfallpauschale von 50 €.
Verzögert sich unsere Anfahrt, informieren wir umgehend. Ist der Termin dadurch für den Auftraggeber unbrauchbar, entstehen keine Kosten.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Wir arbeiten mit fachgerechten Verfahren und geeigneten Mitteln.
Ausdrücklich nicht geschuldet ist die Beseitigung von Schäden, die vor unserer Arbeit bestanden oder die sich mit den vereinbarten Verfahren nicht beheben lassen — etwa Steinschläge, Lackdurchschliffe, Rost, Risse in Kunststoff oder Leder, eingebrannte Flecken, Verätzungen und altersbedingte Materialermüdung. Auf erkennbare Vorschäden weisen wir vor Arbeitsbeginn hin und dokumentieren sie.
Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nicht, ausgenommen bei Personenschäden. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung auf den Auftragswert beschränkt. Zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes bleiben unberührt.
Im Fahrzeug zurückgelassene Wertgegenstände sind von der Haftung ausgenommen.
Wenn Ihnen das Ergebnis nicht gefällt, sagen Sie es direkt bei der Übergabe: Wir arbeiten nach, ohne Diskussion und ohne Zusatzkosten. Diese Zusage geht über die gesetzliche Gewährleistung hinaus und schränkt sie nicht ein.
Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb unserer Geschäftsräume oder im Fernabsatz geschlossen werden, ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Alle Einzelheiten und das Muster-Formular finden Sie unter Widerrufsbelehrung.
Von jedem abgeschlossenen Auftrag geben wir mindestens 2 € an ein Tierheim in der Region weiter. Es handelt sich um eine freiwillige Zusage von uns; ein Anspruch des Auftraggebers auf eine bestimmte Empfängerorganisation oder Verwendung entsteht daraus nicht.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Für Verbraucher bleibt der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.
Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände (§ 14 KSchG).
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.
Stand: August 2026